Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Das Eingehen und Halten von Beteiligungen sowie die Verwaltung von Vermögen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse, nicht für Dritte.