Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb sowie das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen sowie von Vermögensanlagen jeglicher Art für eigene Rechnung und nicht für Dritte sowie alle damit jeweils im Zusammenhang stehenden Geschäfte, soweit dafür keine besondere Genehmigung erforderlich ist.