Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Anlagevermittlung und Anlageberatung aufgrund des § 2 Abs. 10 KWG gemäß Registrierung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als vertraglich gebundener Vermittler ausschließlich unter der Haftung eines CRR-Kreditinstituts oder eines Wertpapierhandelsunternehmens mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder eines nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmens.