| Gegenstand | Die Durchführung und Steuerung von Immobilienprojektentwicklungen, die Erstellung und Entwicklung von Immobilien; die Beratung zu und Steuerung von Bauprojekten, insbesondere durch Optimierung der Planung in bautechnischer, wirtschaftlicher und terminlicher Hinsicht; die Strukturierung, Vorbereitung und Vergabe von Bauleistungen sowie das Bauherrenmanagement; die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen oder für eigene Rechnung, auch unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten sowie von Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte.
Des Weiteren der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Geschäftsbeteiligungen, jeweils mit Ausnahme von Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach § 32 KWG erfordern. Die Gesellschaft ist demnach berechtigt, sich an gleichartigen Unternehmen, insbesondere Projektzweckgesellschaften, zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten. Innerhalb dieser Grenzen darf die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Unternehmenszwecks oder im Interesse der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar notwendig oder nützlich erscheinen. |