Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Entwicklung und Kreation, das Erwerben, Halten, Verwalten, Veräußern und Verwerten von gewerblichen Schutzrechten aller Art, sowie das Erteilen von Lizenzen, Unterlizenzen und sonstigen Nutzungsrechten an gewerblichen Schutzrechten.