Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 01.06.2021 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 04.11.2026 um einen Betrag bis zu 50.000,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2021/I)
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Erwerb, Betrieb und Verwalten eines Filmparks nebst Filmforschungszentrum und Erholungsmöglichkeiten, dazugehörigen Büros und Lagern, die Beherbergung von Akteuren sowie die Verwaltung und Vermietung eigenen Vermögens