Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, solange nur ein Liquidator bestellt ist und mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Liquidator zu vertreten, sofern mehrere Liquidatoren bestellt sind
Gegenstand
Bereitstellung von digitalen Protokollentwicklungen und die damit zusammenhängenden Beratungsleistungen