Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.06.2023 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.06.2028 gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 25.000 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023/I)
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.