| Gegenstand | Der Erwerb, die Entwicklung, die Vermarktung, die langfristige Verwaltung und Vermietung von Grundstücken sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Geschäfte. Eine nach § 34 c GewO genehmigungspflichtige oder nach § 32 Abs. 1 KWG oder nach § 20 KAGB Tätigkeit wird nicht ausgeübt.
Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, im Übrigen erlaubnispflichtige Tätigkeiten auszuüben. |