| Gegenstand | Die Investition in und die Verwaltung von eigenem Vermögen (insbesondere in Form von Immobilien, Beteiligungen und Darlehen) in eigenem Namen, in eigenem Interesse und auf eigene Rechnung sowie Erbringung von Asset Management Leistungen für Dritte. Tätigkeiten, für die eine Genehmigung nach § 34c Gewerbeordnung erforderlich ist, sind ausgeschlossen.
Weiter der Innenausbau von Gewerbe- und Wohnimmobilien, insbesondere von Büro-, Praxis- und Einzelhandelsflächen, Erbringung von Dienstleistungen für Bauherren, Eigentümer und Mieter von Gewerbe- und Wohnimmobilien, Projektentwicklung von Immobilien für im Sinne des § 15 AktG verbundene Unternehmen sowie private und institutionelle Nutzer und Investoren, Erstellung von Realisierungskonzepten für Immobilienprojekte, Projekt- und Immobilienmanagement sowie Architektur- und Freiraumplanung sowie mit den vorstehenden Unternehmensgegenständen verbundene Geschäfte, einschließlich Beteiligung an Gesellschaften mit ähnlichem Unternehmensgegenstand, jeweils sowie hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. |