Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Betrieb und Vermarktung von mobilen Applikationen, Internetportalen und Internetseiten für den Onlinehandel sowie die Beratung anderer Unternehmen bei solchen Vorhaben mit Ausnahme solcher Tätigkeiten, die einer Genehmigung oder Zulassung bedürfen.