Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligungen an anderen Gesellschaften, Investments und Geldanlagen sowie der Aufbau und die Ausgründung von Projekten, insbesondere in den Bereichen Software, Internet, Medien und Publikation.