| Gegenstand | Verwaltung eigenen Vermögens und Halten und Verwalten eigenen Vermögens, Eingehen und Halten von Beteiligungen sowie Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen. |