Jeder Liquidator vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Liquidator darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Besitz und Verwaltung eigenen und fremden Grundeigentums sowie der An- und Verkauf und die Vermittlung des Ankaufs von Grundeigentum und grundstücksgleichen Rechten sowie damit im Zusammenhang stehende Beratungsleistungen und Projektentwicklungen. Mit umfasst sind auch Tätigkeiten, die der Genehmigung nach § 34 c Gewerbeordnung bedürfen.