| Gegenstand | Der Erwerb sowie die Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und anderen Vermögensanlagen wie Nachrangdarlehen oder Namensschuldverschreibungen jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft kann zur Erfüllung des Unternehmensgegenstandes nachrangige Schuldverschreibungen und vergleichbare Fremdkapitalprodukte auf EUR-Basis oder kryptographischer Token-Basis begeben; jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz bedürfen. |