Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist es, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, andere Unternehmen zu verwalten und/oder die persönliche Haftung in anderen Unternehmen zu übernehmen. Für den Fall, dass sich die Gesellschaft an einem anderen Unternehmen beteiligt, erfolgt die Beteiligung ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.
Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, soweit die erforderliche Erlaubnis nicht vorliegt.