Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Rekrutierung, Verwaltung, Anstellung, Ausbildung und Vermittlung von Personal im In- und Ausland und der Erwerb von Grundstücken und Liegenschaften und die Verwaltung von Grundbesitz und die Beratung von Immobilienunternehmen, die Projektierung, Planung, Errichtung, Veränderung, Erhaltung, Pflege sowie der Betrieb baulicher und technischer Anlagen auf eigene und fremde Rechnung, ggf. auch als Generalunternehmer sowie das nicht aufsichtspflichtige Halten- und Verwalten von Gesellschaften und anderen Formen der Beteiligung, jeweils im In- und Ausland.