| Gegenstand | Erwerb, Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmen (einschließlich deren Gründung) und Unternehmensbeteiligungen, Patenten, immateriellen Wirtschaftsgütern, Immobilien und grundstücksgleichen Rechten und von anderen Vermögensgegenständen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Geschäfte gemäß § 32 KWG sind ausgeschlossen. |