| Gegenstand | Vermittlung von Startup-Beteiligungen von verkaufswilligen Startup-Gesellschaftern an kaufwillige semiprofessionelle und professionelle Anleger. Dabei sind Startup-Beteiligungen Anteile an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaftsanteile, aus denen grundsätzlich keine über die Einlage hinausgehende Haftung resultiert, insbesondere GmbH- und UG-Anteile und Kommanditanteile an KGs, jeweils immer nur dann, soweit diese nicht als Finanzinstrumente gemäß § 1 Nr. 11 des Kreditwesengesetzes gelten. Als Startup gelten dabei alle Gesellschaften, die innerhalb der letzten zehn Jahre gegründet wurden oder die sich einem innovativen Geschäftsmodell verschrieben haben. |