| Gegenstand | Das Erbringen von Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes, insbesondere von Leistungen nach dem SGB V, XI, XII; Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Leistungen der Alltagsbegleitung; Eingliederungshilfe; Verhinderungs- und Kurzzeitpflege; Betreiben einer Tagespflege und betreutes Wohnen; Leistungen der Pflegeberatung und Durchführung von Seminaren und Workshops im Pflegebereich. |