| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist
a) die Förderung der Religion,
b) die Förderung der Bildung,
c) die Förderung von Kunst und Kultur,
d) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit,
e) die selbstlose Unterstützung von Menschen in Not (§ 53 AO).
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) die Unterweisung in der buddhistischen Lehre der Shangpa Kagyu Tradition und die Förderung der spirituellen Weiterentwicklung von Praktikern dieser Tradition durch Seminare, Vortragsveranstaltungen, Veröffentlichungen und die Zurverfügungstellung von Lehrmaterialien,
b) das Praktizieren und die Verbreitung der buddhistischen Lehre der Shangpa Kagyu Tradition,
c) den Aufbau und Betrieb von Klöstern, in denen die Shangpa Kagyu Tradition praktiziert wird,
d) die Bewahrung, Pflege und Zurschaustellung von Kulturgütern der buddhistischen und tibetanischen Kultur etwa durch die Organisation und Durchführung von Ausstellungen oder Vorführungen,
e) die Ausbildung in Theorie und Praxis der Shangpa Kagyu Tradition,
f) die Vergabe von Unterhaltsstipendien für Menschen, die sich als Schüler oder Lamas ganz dem Studium, der Praxis und Lehre der buddhistischen Shangpa Kagyu Tradition widmen,
g) die Konzeption und Umsetzung von Entwicklungsprogrammen und -projekten in Ländern, die nicht aus eigener Kraft und zu den üblichen internationalen Austauschverhältnissen in der Lage sind, ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung voranzutreiben (DAC-Liste), um dort ländlichen, insbesondere auch buddhistisch geprägten Gemeinschaften Zugang zu den notwendigsten Lebensgrundlagen wie auskömmliche Lebensmittel, Gesundheitsversorgung, Bildung, sauberes Wasser und Sicherheit zu verschaffen,
h) die mildtätige Unterstützung nach Maßgabe von § 53 AO von Menschen in buddhistischen Gemeinschaften, um diesen Zugang zu den notwendigsten Lebensgrundlagen wie auskömmliche Lebensmittel, Gesundheitsversorgung, Bildung, sauberes Wasser und Sicherheit zu verschaffen. |