Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Unterhaltung, der Verwaltung und der Veräußerung von Immobilien, einschließlich erlaubnispflichtiger Tätigkeiten gem. § 34 c GewO, insbesondere im Raum Berlin.