| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit Ausnahme für den Erwerb, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken, Grundstücksteilen, grundstücksgleichen Rechten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen |