| Gegenstand | Die Vermögensverwaltung, die Führung und Beratung von Unternehmen gewerblicher Art sowie damit verbundene Tätigkeiten. Erlaubnispflichtige Geschäfte, z. B. nach § 34c Gewerbeordnung, tätigt die Gesellschaft nur, wenn und soweit sie über eine solche Erlaubnis verfügt. |