| Gegenstand | Verwaltung eigenen Vermögens und Erwerb, Finanzierung, Verwaltung, Steuerung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen sowie Beratungstätigkeiten. Erlaubnispfiichtige Tätigkeiten, die dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) unterliegen, werden nicht ausgeübt. |