| Gegenstand | Der Erwerb, die Veräußerung und das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie Vermögensgegenständen und Vermögensrechten aller Art für eigene Rechnung, mit Ausnahme von Geschäften oder Tätigkeiten, die nach dem KWG einer Erlaubnis bedürfen. Ferner der Betrieb eines Bauunternehmens sowie die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, Erzeugnisse herzustellen, zu bearbeiten, zu erwerben und zu vertreiben, die im weiteren Zusammenhang der Durchführung von Bauvorhaben dienen, ferner die Tätigkeiten einer Projektentwicklungs-, Beteiligungs- und Vermarktungsgesellschaft. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach § 34c GewO bedürfen. |