| Gegenstand | Erwerb und Finanzierung von Grundstücken, Aufnahme von Darlehen bei Banken und bei wirtschaftlich verbundenen Unternehmen sowie Finanzierung von Immobilienprojekten, Vermittlung von Unternehmenskrediten und alle sonstigen dienlichen Geschäfte, soweit diese Tätigkeiten keiner behördlichen Erlaubnis bedürfen und unter Ausschuss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). |