Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Eingehen und Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse.