| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens und das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, das Eingehen und Halten von Beteiligungen sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen. |