| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Unternehmensbeteiligungen einschließlich Gründung, Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Unternehmensbeteiligungen ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. |