Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung auf dem Gebiet von Kunstwerken, Antiquitäten und Design und allen damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten im In- und Ausland sowie der Handel mit und die Vermittlung von Werken der Kunst und des Designs, die Betreuung von Kunstsammlungen und Stiftungen, darüber hinaus das Vertreten und Beraten von Künstlern, Kunstführungen, Workshops, das Kuratieren und Organisieren von Ausstellungen und Projekten verschiedenster Art sowie Journalismus und Publikationen.