Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die technische und organisatorische Betreuung von gewerblich genutzten Leasingfahrzeugen, deren Aufbereitung sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten. Erlaubnispflichtige Geschäfte, z. B. nach § 34c Gewerbeordnung, tätigt die Gesellschaft nur, wenn und soweit sie über eine solche Erlaubnis verfügt.