Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der die Gesellschaft allein vertritt und der Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen darf.
Gegenstand
Die Herstellung von Filmen aller marktüblichen Formen und Formate wie Kino-, Fernseh- und Video-Filme und aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte.