| Gegenstand | Beteiligung an Unternehmen und Gesellschaften sowie Führen und Verwalten solcher Beteiligungen, und zwar im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen. |