| Gegenstand | 1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2) Zweck der Gesellschaft ist gemäß § 52 AO (Gemeinnützige Zwecke)
a) der Schutz, die Erhaltung, Wiederherstellung und Pflege von Kultur- und Baudenkmalen in Deutschland; die Vermittlung des Denkmalgedankens, die Bildung und Vertiefung des Denkmalbewusstseins. (§ 52 Abs. 2 Nr. 6 AO)
b) die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO)
3) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) die Förderung und Durchführung von Maßnahmen zur Pflege, Wiederherstellung, Instandsetzung und erhaltenden Modernisierung von Kultur- und Baudenkmalen sowie deren denkmalgerechte Unterhaltung und Nutzung
b) die zeitweilige oder endgültige Übernahme gefährdeter Kultur- und Baudenkmäler - auch zum Zweck der Sanierung
c) eine breite und vielfältige Öffentlichkeitsarbeit mittels Medienkampagnen, Informations- und Kommunikationsarbeit und Denkmalbesichtigungen
d) die dauerhafte Bindung und Mitwirkung breiter Bevölkerungskreise für Maßnahmen zur Förderung der Denkmalpflege
e) die Durchführung von Kunst-/Kulturveranstaltungen und den Betrieb von Kunst-/Kultureinrichtungen mit oder in Bezug zu Denkmälern, Denkmalschutz/-pflege oder dem Denkmalgedanken
4) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen, insbesondere sich unmittelbar und mittelbar an anderen Unternehmen zu beteiligen, die ebenfalls ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen. |