Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Planung, Vorbereitung, Durchführung und Überwachung von Bauvorhaben aller Art als Bauherr, Baubetreuer oder Generalübernehmer. Genehmigngspflichtige Geschäfte gehören nicht zur Tätigkeit der Gesellschaft.