| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens und Beteiligung an anderen Unternehmen auf eigene Rechnung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten; ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, soweit nicht die Erlaubnis vorliegt; die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen, auch geschäftsführend, beteiligen, Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |