Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Die Gesellschaft ist dazu insbesondere berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, Unternehmen jeder Art zu errichten, zu erwerben und zu veräußern sowie Zweigniederlassungen zu errichten. Die Tätigkeit erfolgt im eigenen Namen, im eigenen Interesse und nicht als Dienstleistung für Dritte. Eine Tätigkeit nach Kreditwesengesetz (KWG) und Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) wird nicht ausgeübt werden.