mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO), Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 16 AO), Förderung der Kriminalprävention (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 20 AO).