Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Verwertung von Beteiligungen in anderen Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen.