Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen an Gesellschaften jeglicher Rechtsform im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bzw. im eigenen wirtschaftlichen Interesse, unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis - insbesondere nach dem Kreditwesengesetz - bedürfen.