| Gegenstand | Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens im eigenen Namen und für eigene Rechnung, die Tätigkeit als Cash-Pool-Führerin und Clearing-Stelle für mit der Gesellschaft im Sinne von § 271 Abs. 2 HGB verbundene Unternehmen sowie die Wahrnehmung von Treasury- und Finanzierungsfunktionen innerhalb des Konzerns, dem die Gesellschaft angehört. Die Erbringung von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten im Sinne des ZAG oder KWG ist ausgeschlossen. Die Übernahme von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Verwaltung dieser Beteiligungen und die Übernahme der Geschäftsführung, ausgenommen die Beteiligung in Form von Bankgeschäften. |