| Gegenstand | Erwerb, Entwicklung, Vermittlung und Vermarktung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen und Hansestadt Hamburg. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach § 34c Gewerbeordnung, werden erst nach Vorliegen entsprechender Erlaubnisse ausgeübt. |