| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und Bildung i.S.v. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, die Förderung der Kunst und Kultur i.S.v. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO sowie die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste sowie die Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden i.S.v. § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO und damit die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten gemeinnütziger Zwecke zu stärken. |