Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, Verkauf, Vermittlung, Verwertung, Verwaltung und Begutachtung von Immobilien sowie Beratung und Vermögensverwaltung. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.