| Gegenstand | Nachweis des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume sowie Nachweis des Abschlusses von Darlehensverträgen, einschließlich von Verträgen im Sinne des § 34i Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung (GewO), sowie Unternehmensberatung. |