Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Lizenzierung und Betreiben von Software, mobilen Applikationen (mobile Apps) sowie Web-Applikationen und Websites, insbesondere zur Ermöglichung eines standortunabhängigen Zugriffs auf Arbeitsplätze unter Ermöglichung eines einheitlichen Zugriffs auf diverse technische Anwendungen im Zusammenhang mit Arbeitsabläufen und unternehmensinterner sowie externer Kommunikation sowie damit verbundene Geschäfte. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten bzw. Tätigkeiten, für die eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, sind ausgenommen.