| Gegenstand | Der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Genehmigungsplichtige Geschäfte, insbesondere nach § 34 c GewO, sind nicht Gegenstand des Unternehmens. |