| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO, der Bildung, § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, § 52 Abs. 2 Nr. 18 AO, bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke, § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Entwicklungshilfe durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, § 5a Nr. 1 AO. |