Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb von Immobilien sowie Verwaltung, Instandsetzung, Modernisierung, Sanierung, Neuerrichtung eigener Immobilien und deren Verkauf unter Ausschluss einer gemäß § 34 c Gewerbeordnung (Makler) erlaubnispflichtigen Tätigkeit